Architektenleistungen
Wir bieten individuelle Beratung und Planung für private, gewerbliche und öffentliche Bauvorhaben.
Was tun Wir für unsere Bauherren?
Wir analysieren, beraten und organisieren firmenunabhängig.
Wir planen und konstruieren.
Wir sondieren und detaillieren, holen Angebote ein und prüfen sie kritisch.
Wir koordinieren Fachingenieure und Berater.
Wir überwachen die Bauausführung und rechnen ab.
Wir kontrollieren und steuern die Kosten.
In § 15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten in neun Phasen detailliert beschrieben:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Werkplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung
alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.
Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.