LEISTUNGEN

Architektenleistungen
Wir bieten individuelle Beratung und Planung für private, gewerbliche und öffentliche Bauvorhaben.

Was tun Wir für unsere Bauherren?

Wir analysieren, beraten und organisieren firmenunabhängig.
Wir planen und konstruieren.
Wir sondieren und detaillieren, holen Angebote ein und prüfen sie kritisch.
Wir koordinieren Fachingenieure und Berater.
Wir überwachen die Bauausführung und rechnen ab.
Wir kontrollieren und steuern die Kosten.

In § 15 der HOAI werden die Leistungen des Architekten in neun Phasen detailliert beschrieben:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Werkplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung

alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.

Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.

UMFANG DER ARCHITEKTURLEISTUNG

Die oben genannten Leistungsphasen sind in Umfang und Leistung durch die Honorarordnung klar festgelegt.

Anrechenbare Baukosten:
Die anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten. Hieraus ergibt sich die Höhe des Architektenhonorars.

Die Schwierigkeit der Bauaufgabe
wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Für den privaten Bauherren sind die Zonen III und IV von Bedeutung.
Gutachten
Bauschaden- und Wertgutachten

Wir erstellen für Sie als personenzertifizierter Sachverständiger (Ulrich Vissing) Gutachten im Bereich:

1. Schäden an Gebäuden
Zertifikats-Nr.: 280/7-0245-10

2. Wertermittlung
Zertifikats-Nr.: 280/8-0035-10

ANRECHENBARE BAUKOSTEN

Die anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau- und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten. Hieraus ergibt sich die Höhe des Architektenhonorars.

Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Für den privaten Bauherren sind die Zonen III und IV von Bedeutung.
Gutachten
Bauschaden- und Wertgutachten

Wir erstellen für Sie als personenzertifizierter Sachverständiger (Ulrich Vissing) Gutachten im Bereich:

1. Schäden an Gebäuden
Zertifikats-Nr.: 280/7-0245-10

2. Wertermittlung
Zertifikats-Nr.: 280/8-0035-10

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